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Kostenübernahme

Mein psychotherapeutisches Angebot richtet sich an:

  • privat Versicherte (private Krankenkassen, Beihilfe)
  • Selbstzahler*innen
  • Versicherte der Bahn BKK
  • Versicherte gesetzlicher Kassen im Kostenerstattungsverfahren

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung der Psychotherapeuten (GOP) bzw. nach dem Einheitlichen Bewertungsmassstab (EBM) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Bei privat Versicherten werden die Kosten einer Psychotherapie bei vorliegender Indikation i.d.R. von der Kasse bzw. der Beihilfe übernommen. Der Umfang der Kostenübernahme ist abhängig von Ihrem persönlichen Versicherungsvertrag.

Bei Versicherten der Bahn BKK erfolgt die Übernahme der Kosten bei behandlungsbedürftiger Erkrankung problemlos, da ich Vertragspartnerin der Bahn BKK bin.

Bei gesetzlich Versicherten ist die Übernahme der Kosten im Kostenerstattungsverfahren möglich. Das heißt, wenn Sie schon länger vergeblich nach einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten suchen und von vielen Vertragspsychotherapeut*innen (Therapeut*innen mit Kassenzulassung) abgelehnt worden sind, können wir einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse stellen. Hierfür sind einige Voraussetzungen im Vorhinein nötig. Mehr Informationen finden Sie dazu unter Ratgeber zum Verfahren der Kostenerstattung der Psychotherapeutenkammer. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.




   
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